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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Limiuntam, Jakobstraße 19, 70182 Stuttgart (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über Bauleistungen, Planungsleistungen und Beratungsdienstleistungen.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. Vertrag. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet, soweit sie nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten sind.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Kostenvoranschlägen handelt es sich um unverbindliche Schätzungen, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

4.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

4.3 Abschlagszahlungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, entsprechend dem Baufortschritt Abschlagszahlungen zu verlangen. Diese werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (VOB/B) berechnet.

§ 5 Ausführungsfristen

Vereinbarte Ausführungsfristen gelten als ungefähr, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfristen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und sorgt für die Zugänglichkeit der Baustelle. Er hat den Auftragnehmer über besondere örtliche Verhältnisse zu informieren.

§ 7 Gewährleistung

7.1 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauleistungen 5 Jahre, für andere Leistungen 2 Jahre, jeweils beginnend mit der Abnahme der Leistung.

7.2 Mängelansprüche

Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel zunächst durch Nachbesserung zu beheben.

§ 8 Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

§ 9 Versicherung

Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Auf Verlangen werden entsprechende Nachweise vorgelegt.

§ 10 Eigentumsvorbehalten

Gelieferte Materialien und eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum im Verhältnis des Wertes seiner Sache zu den anderen Sachen.

§ 11 Kündigung

11.1 Ordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, soweit die Arbeiten noch nicht begonnen haben.

11.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblicher Verletzung von Vertragspflichten.

§ 12 Urheberrecht

Planungsunterlagen und andere Arbeitsunterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht für andere Zwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 14 Streitbeilegung

14.1 Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 16 Besondere Bestimmungen für Verbraucher

Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des Verbraucherrechts. Insbesondere besteht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen.

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